Zwei Gründer in einem hellen Bürogebäude
AUCH ALS ANGESTELLTE:R WEG ÜBER DAS AMT
Förderung der Agentur für Arbeit

Bis zu 23.500 € Gründungszuschuss

Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit — wir begleiten dich von der ersten Idee bis zur Bewilligung. Professionelle Beratung von Profis inklusive Businessplan und Unterstützung im Bereich Online-Marketing — 100 % kostenfrei.

100 % kostenfrei Keine Rückzahlung 99 % Bewilligungsquote
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Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit

Wie der Gründungs­zuschuss dich absichert

Wer online nach „Gründungszuschuss Agentur für Arbeit" sucht, stößt häufig auf widersprüchliche Informationen. Der Gründungszuschuss — oft auch Gründerzuschuss genannt — ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gehen wollen. Er dient nicht als einmaliges Kapital, sondern sichert deinen Lebensunterhalt in der frühen Gründungsphase.

Der große Vorteil: In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang eine Förderung in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. So kannst du dich auf Aufbau, Kundengewinnung, Positionierung und erste Umsätze konzentrieren, ohne sofort vollständig vom Erfolg deiner Selbstständigkeit abhängig zu sein.

Lebensunterhalt gesichert Gründungszuschuss trägt die Anlaufphase Geschäft trägt sich Tragfähige Selbstständigkeit Gründung
ALG I + 300 € — monatlich, sechs Monate (Phase 1)
0 € Rückzahlung — unabhängig vom Gewinn, keine Verrechnung
Übrigens …

Selbstständigkeit heißt nicht: Absolutes Risiko und kein Sicherheitsnetz. Wer will, kann sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung absichern — als Back-up für den Notfall.

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So überzeugst du das Amt von deiner Geschäftsidee
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Werde dein eigener Chef

Noch angestellt? Kein Problem!

Auch dann ist der Gründungszuschuss für dich relevant. Kündige idealerweise nicht selbst — lass dich kündigen oder vereinbare einen korrekt formulierten Aufhebungsvertrag, um die dreimonatige Sperrzeit zu vermeiden. So kannst du innerhalb kurzer Zeit nach deiner Anstellung direkt den Zuschuss beantragen und risikoärmer starten. Du hast finanzielle Sicherheit, und die Agentur lässt dich in Ruhe sobald du selbstständig bist. Alternativ kannst du schon während der Anstellung im Nebenerwerb gründen und später in den Vollerwerb wechseln.

  1. Anspruch & Timing prüfen — bevor du den Arbeitsvertrag beendest
  2. Weg über das Amt — ALG I, dann Gründungszuschuss ab Tag 1
  3. Werde dein eigener Chef und starte mit Rückenwind in die Selbstständigkeit!
Höhe und Dauer in jeder Phase

Wie viel der Staat dir wirklich zahlt

Die Höhe richtet sich nach deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bewege den Regler und sieh, welche Förderung in deiner Situation möglich ist. Ist der Gründungszuschuss einmal bewilligt, lässt dich das Amt in Ruhe — und anders als beim normalen Arbeitslosengeld darfst du mit der Selbstständigkeit so viel verdienen, wie möglich ist, ohne dass etwas gekürzt wird. Du hast damit für mindestens sechs Monate die Sicherheit der finanziellen Unterstützung.

Dein Förderrechner
Dein monatliches Arbeitslosengeld I
1.800 €
900 € 2.800 €

Unverbindliche Beispielrechnung. Maßgeblich ist die Höhe deines ALG-I-Bescheids — wir prüfen das gerne gemeinsam mit dir.

Phase 1 · 6 Monate
2.100 € monatlich (ALG I + 300 € Pauschale)
12.600 €
Phase 2 · 9 Monate
300 € Pauschale zur sozialen Absicherung — muss gesondert beantragt werden
2.700 €
Mögliche Gesamtförderung
15.300 €
Wird nicht mit Umsatz oder Gewinn verrechnet
Voraussetzungen im Detail Wir begleiten dich durch den Bürokratie-Dschungel

Die Voraussetzungen sind klar — in der Praxis aber oft detailabhängig. Viele sprechen vom „Anspruch auf Gründungszuschuss", rechtlich besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch: Die Agentur entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls. Genau deshalb kommt es auf die Qualität der Unterlagen und die Plausibilität deines Vorhabens an.

Sperrzeit, Kündigung oder erneute Arbeitslosigkeit?
Eine Sperrzeit kann den Leistungsanspruch beeinflussen. Und wer noch angestellt ist, sollte nicht erst nach der Kündigung mit der Planung beginnen — entscheidend ist die richtige zeitliche Reihenfolge. Solche Fälle klären wir mit dir früh und konkret, statt mit Annahmen zu arbeiten.
Situation kostenlos prüfen lassen

Für die Tragfähigkeitsprüfung kommen fachkundige Stellen infrage, die vor allem deinen Businessplan prüfen — häufig Handelskammern, Steuerberater, Banken oder spezialisierte Beratungsstellen. Auch wir stellen die fachkundige Stellungnahme aus und bereiten deine Unterlagen so vor, dass die spätere Prüfung leichter fällt.

Checkliste — das muss erfüllt sein
Zum Zeitpunkt der Gründung beziehst du Arbeitslosengeld I
Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I — bei 12 Monaten Anspruch also noch mindestens 5 Monate übrig
Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich angemeldet
Dein Vorhaben ist tragfähig: fachliche Eignung, Businessplan, Finanzplanung und fachkundige Stellungnahme sind nachvollziehbar
Ausnahmen von diesen Grundvoraussetzungen? Nicht einfach voraussetzen — im Zweifel früh mit unseren Experten abklären
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begleitete Gründer
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Unverbindlich · Antwort in 24 Stunden
Was uns unterscheidet

Für Gründer, die mehr wollen.

Echte Experten.
Kein Berater-Blabla.
Hinter uns steht ein Netzwerk aus studierten und ausgebildeten Fachleuten — keine selbsternannten Berater.
Sie kennen die Anforderungen des Gründungszuschusses im Detail und bringen Erfahrung aus nahezu jeder Branche mit.
Auf Augenhöhe.
Nicht nach Schema F.
Wir sind ein junges, dynamisches Team — und dein Sparringspartner, dem dein Anliegen wirklich wichtig ist.
Für uns zählt nicht nur die Bewilligung: Du sollst dich gut betreut fühlen, mit Antworten auf alles, was dir auf dem Herzen liegt.
Immer einen Schritt voraus.
Nie stehen bleiben.
Wir entwickeln uns permanent weiter — mit Herz und effizienten Prozessen.
Gerade in Zeiten von KI verändern wir uns mit der Unternehmerlandschaft und geben diesen Mut zur Veränderung an dich weiter.
Staatlich zertifiziert und anerkannt
BAFA Zertifikat – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesagentur für Arbeit Kofinanziert von der Europäischen Union
Leistungen auf höchstem Niveau

Alles, was du brauchst.
100 % staatlich gefördert.

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Bewilligungsquote beim Gründungszuschuss
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Sichere dir deinen Gründungszuschuss

Wir beraten dich Schritt für Schritt, bereiten deinen Antrag optimal vor und begleiten dich, bis der Zuschuss bewilligt ist.

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Berater übergibt Unterlagen Gründerin im Gespräch
Mit der AVGS-Förderung kostenlos zum Businessplan

AVGS + Gründungs­zuschuss = Fundament für deinen Erfolg

Gründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching werden oft verwechselt. Das AVGS-Coaching ist keine Geldleistung für den Lebensunterhalt, sondern eine geförderte Unterstützung bei der Vorbereitung — sinnvoll, wenn du noch einen Businessplan brauchst oder deine Positionierung ausarbeiten musst. In der Praxis greifen beide Instrumente perfekt ineinander: Über das AVGS-Coaching klärst du kostenfrei, ob dein Vorhaben tragfähig ist, und erfährst, was die Arbeitsagentur sehen möchte.

Belastbarer Businessplan
Realistische Finanzplanung
Alle Unterlagen für den Antrag
Klare nächste Schritte
Antrag auf Gründungszuschuss: der Ablauf

In 3 Schritten erfolgreich zum Gründungs­zuschuss

Erstgespräch · Beratung
01 Unverbindliche Beratung von Experten
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob der Gründungszuschuss zu deiner Situation passt, beantworten deine Fragen und zeigen dir die nächsten Schritte — ganz unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch sichern
Businessplan · AVGS-Coaching
02 Antrag vorbereiten mit deinem Sparringspartner
Dein persönlicher Sparringspartner sorgt dafür, dass alle Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss sauber vorbereitet sind — und klärt alle deine Fragen rund um die Gründung.
Antrag · Förderportal
03 Alles einreichen und mit Rückenwind starten
Steht die Basis, reichst du den Antrag ein — mit vollständigen, plausiblen Unterlagen für die besten Chancen.
Gründungsvision begleitet dich persönlich
Unterschrift Stefan Bleeser
Stefan Bleeser
Gründer & Inhaber
Über uns

Jede Gründung braucht einen starken Partner

Gründungsvision ist ein spezialisiertes Beratungsteam für Existenzgründung und Fördermittel. Wir kommen aus Beratung, Förderwesen und Unternehmenspraxis — und wissen, wie zwischen Geschäftsidee und bewilligtem Antrag oft ein zäher Behördenprozess steht. Genau den nehmen wir dir ab.

Unser Anspruch: Klartext statt Behördendeutsch, Begleitung auf Augenhöhe und ein Antrag, der bei der Arbeitsagentur überzeugt. Wir verkaufen dir keine Standardlösung, sondern setzen uns mit deinem konkreten Vorhaben auseinander — ehrlich auch dann, wenn der Gründungszuschuss in deiner Situation nicht der richtige Weg ist.

Ehrliche Einschätzung — wir sagen dir früh, ob sich der Aufwand für dich lohnt.
Persönliche Begleitung — ein Team, das deinen Fall kennt, statt anonymer Hotline.
Spezialisierung statt Bauchladen — Fördermittel und Gründung sind unser Tagesgeschäft.
Ergebnisse, die überzeugen

Erfolgs­geschichten unserer Kunden

Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit
Bereit für den nächsten Schritt?

Egal ob du schon einen Gutschein hast oder das Thema Selbstständigkeit noch gar nicht angesprochen hast — wir kümmern uns um den Rest.

Kostenfrei und unverbindlich
Einschätzung deiner konkreten Situation
Klare nächste Schritte — auch zur Reihenfolge
Häufige Fragen

Rund um den Gründungs­zuschuss

Habe ich überhaupt Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Grundvoraussetzung ist, dass du zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Außerdem muss die Tätigkeit hauptberuflich sein und dein Vorhaben tragfähig. Ob das in deinem Fall zutrifft, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch konkret — inklusive Sonderfällen wie Sperrzeiten.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 € monatlich folgen, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die genaue Höhe hängt von deinem ALG-I-Anspruch ab — unser Förderrechner zeigt dir eine erste Schätzung.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht mit deinem späteren Umsatz oder Gewinn verrechnet. Was du erwirtschaftest, bleibt vollständig bei dir.

Was kostet mich eure Begleitung?

Das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Die eigentliche Vorbereitung — Businessplan, Finanzplanung, fachkundige Stellungnahme — läuft in der Regel über einen AVGS-Gutschein und ist damit zu 100 % förderfähig. Für dich entstehen so keine Eigenkosten. Ob ein AVGS für dich infrage kommt, klären wir gemeinsam.

Stellt ihr die fachkundige Stellungnahme selbst aus?

Ja. Für den Antrag verlangt die Arbeitsagentur eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Wir prüfen deinen Businessplan und stellen diese Stellungnahme selbst aus — du brauchst dafür keinen zusätzlichen Dienstleister und bekommst alles aus einer Hand.

Kann ich den Zuschuss bekommen, wenn ich aktuell noch angestellt bin?

Direkt aus der Anstellung heraus gibt es den Gründungszuschuss nicht — er setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus. Entscheidend ist deshalb die richtige zeitliche Reihenfolge. Wer noch angestellt ist, sollte früh prüfen lassen, ob und wann ein ALG-I-Anspruch entsteht, statt erst nach der Kündigung zu planen. Genau das schauen wir uns mit dir an.

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