Zwei Gründer in einem hellen Bürogebäude
AUCH ALS ANGESTELLTE:R WEG ÜBER DAS AMT
Förderung der Agentur für Arbeit

Bis zu 23.500 € Gründungszuschuss

Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit — wir begleiten dich von der ersten Idee bis zur Bewilligung. Beratung und Businessplan 100 % kostenfrei.

ALG I + 300 € monatlich Keine Rückzahlung 99 % Bewilligungsquote
Über 2.000 erfolgreiche Gründungen und Finanzierungen begleitet
Was ist der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur?

Wie der Gründungszuschuss deine Gründung absichert

Wer online nach „Gründungszuschuss Agentur für Arbeit" sucht, stößt häufig auf widersprüchliche Informationen. Der Gründungszuschuss — oft auch Gründerzuschuss genannt — ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gehen wollen. Er dient nicht als einmaliges Kapital, sondern sichert deinen Lebensunterhalt in der frühen Gründungsphase.

Der große Vorteil: In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang eine Förderung in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. So kannst du dich auf Aufbau, Kundengewinnung, Positionierung und erste Umsätze konzentrieren, ohne sofort vollständig vom Erfolg deiner Selbstständigkeit abhängig zu sein.

Auch wenn du aktuell noch angestellt bist, aber planst, dich vollständig selbstständig zu machen, ist das Thema relevant: Dann sollte früh geprüft werden, ob und wann ein Anspruch auf ALG I entsteht — und wie der Weg über die Arbeitsagentur sinnvoll vorbereitet wird.

So wirkt der Zuschuss
Die Förderung trägt deine Anlaufphase — bis dein Geschäft sich selbst trägt.
Lebensunterhalt gesichert Gründungszuschuss trägt die Anlaufphase Geschäft trägt sich Tragfähige Selbstständigkeit Gründung
ALG I + 300 € — monatlich, sechs Monate (Phase 1)
0 € Rückzahlung — unabhängig vom Gewinn, keine Verrechnung
Auch für Angestellte — ALG-I-Anspruch früh prüfen, vor der Kündigung
Was sich bei der Krankenversicherung verändert

Mit dem Start in die Selbstständigkeit ändern sich auch deine Sozialversicherungen. Genau deshalb enthält der Gründungszuschuss die 300-€-Pauschale zur sozialen Absicherung — sie hilft, laufende Beiträge besser zu tragen. Kläre diese Punkte früh, damit deine Finanzplanung nicht nur auf Umsatz, sondern auch auf reale Privatkosten abgestimmt ist.

Beratungsgespräch zur sozialen Absicherung beim Gründungszuschuss
Krankenversicherung
Gesetzlich oder freiwillig versichert? Als Selbstständiger zahlst du deine Beiträge selbst — die Pauschale fängt einen Teil davon auf.
Rentenversicherung
Je nach Tätigkeit kann eine Versicherungspflicht greifen — oder freiwillige Beiträge sinnvoll sein. Das gehört früh in deine Planung.
Pflegeversicherung
Läuft mit der Krankenversicherung mit — und gehört genauso in die Aufstellung deiner privaten Fixkosten in der Startphase.
Höhe und Dauer in jeder Phase

Wie sich der Gründungszuschuss zusammensetzt

Die Höhe richtet sich nach deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bewege den Regler und sieh, welche Förderung in deiner Situation möglich ist.

Voraussetzungen & Anspruch prüfen Früh erkennen, ob der Zuschuss zu deiner Situation passt

Die Voraussetzungen sind klar — in der Praxis aber oft detailabhängig. Viele sprechen vom „Anspruch auf Gründungszuschuss", rechtlich besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch: Die Agentur entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls. Genau deshalb kommt es auf die Qualität der Unterlagen und die Plausibilität deines Vorhabens an.

Sperrzeit, Kündigung oder erneute Arbeitslosigkeit?
Eine Sperrzeit kann den Leistungsanspruch beeinflussen. Und wer noch angestellt ist, sollte nicht erst nach der Kündigung mit der Planung beginnen — entscheidend ist die richtige zeitliche Reihenfolge. Solche Fälle klären wir mit dir früh und konkret, statt mit Annahmen zu arbeiten.
Situation kostenlos prüfen lassen

Für die Tragfähigkeitsprüfung kommen fachkundige Stellen infrage, die vor allem deinen Businessplan prüfen — häufig Handelskammern, Steuerberater, Banken oder spezialisierte Beratungsstellen. Auch wir stellen die fachkundige Stellungnahme aus und bereiten deine Unterlagen so vor, dass die spätere Prüfung leichter fällt.

Checkliste — das muss erfüllt sein
Zum Zeitpunkt der Gründung beziehst du Arbeitslosengeld I
Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I — bei 12 Monaten Anspruch also noch mindestens 5 Monate übrig
Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich angemeldet
Dein Vorhaben ist tragfähig: fachliche Eignung, Businessplan, Finanzplanung und fachkundige Stellungnahme sind nachvollziehbar
Ausnahmen von diesen Grundvoraussetzungen? Nicht einfach voraussetzen — im Zweifel früh mit unseren Experten abklären
Dein Förderrechner
Dein monatliches Arbeitslosengeld I
1.800 €
900 € 2.800 €

Unverbindliche Beispielrechnung. Maßgeblich ist die Höhe deines ALG-I-Bescheids — wir prüfen das gerne gemeinsam mit dir.

Phase 1 · 6 Monate
2.100 € monatlich (ALG I + 300 € Pauschale)
12.600 €
Phase 2 · 9 Monate
300 € Pauschale zur sozialen Absicherung — muss gesondert beantragt werden
2.700 €
Mögliche Gesamtförderung
15.300 €
Wird nicht mit Umsatz oder Gewinn verrechnet

Die zweite Phase wird nur weitergezahlt, wenn die selbstständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird und die Voraussetzungen vorliegen. Wer plant, sollte deshalb nur die erste Phase sicher einrechnen — und die Verlängerung nicht fest einkalkulieren.

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Warum Gründungsvision

Warum Gründer den Antrag mit uns stellen

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch. Genau deshalb entscheidet die Qualität der Vorbereitung. Wir sind auf diese eine Förderung spezialisiert und begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung.

Ein Businessplan, der das Amt überzeugt
Wir schreiben deinen Businessplan so, dass die Arbeitsagentur die Tragfähigkeit klar erkennt — belastbarer Finanzteil, klare Positionierung und alle Punkte, auf die es bei der Bewilligung ankommt.
Ein Netzwerk aus Experten — für jede Branche
Hinter Gründungsvision steht ein Netzwerk aus Spezialisten, die den Gründungszuschuss bis ins Detail kennen — und für nahezu jede Branche den passenden Experten an deiner Seite haben.
Fachkundige Stellungnahme aus einer Hand
Wir prüfen deinen Businessplan und stellen die geforderte fachkundige Stellungnahme selbst aus — du brauchst keinen zusätzlichen Dienstleister.
Start ohne Kostenrisiko
Über den AVGS-Gutschein ist die Vorbereitung zu 100 % förderfähig. Dein Einstieg in die Zusammenarbeit ist damit für dich kostenfrei — du gehst kein finanzielles Risiko ein, bevor wir gemeinsam loslegen.
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Wir beraten dich Schritt für Schritt, bereiten deinen Antrag optimal vor und begleiten dich, bis der Zuschuss bewilligt ist.

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AVGS + Gründungszuschuss = Fundament für deinen Erfolg

Gründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching werden oft verwechselt. Das AVGS-Coaching ist keine Geldleistung für den Lebensunterhalt, sondern eine geförderte Unterstützung bei der Vorbereitung — sinnvoll, wenn du noch einen Businessplan brauchst oder deine Positionierung ausarbeiten musst. In der Praxis greifen beide Instrumente perfekt ineinander: Über das AVGS-Coaching klärst du kostenfrei, ob dein Vorhaben tragfähig ist, und erfährst, was die Arbeitsagentur sehen möchte.

Belastbarer Businessplan
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Alle Unterlagen für den Antrag
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Antrag auf Gründungszuschuss: der Ablauf

In 3 Schritten erfolgreich zum Gründungszuschuss

Der Antrag sollte nicht zwischen Tür und Angel vorbereitet werden. Saubere Vorbereitung ist keine Formalität — sie entscheidet über Bearbeitung und Bewilligung.

Terminbuchung · Arbeitsagentur
Mai 2026 Beratungstermin
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Termin bestätigt
01 Unverbindliche Beratung von Experten
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob der Gründungszuschuss zu deiner Situation passt, beantworten deine Fragen und zeigen dir die nächsten Schritte — ganz unverbindlich.
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Businessplan · AVGS-Coaching
02 Antrag vorbereiten mit deinem Sparringspartner
Dein persönlicher Sparringspartner sorgt dafür, dass alle Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss sauber vorbereitet sind — und klärt alle deine Fragen rund um die Gründung.
Antrag · Förderportal
Antrag bewilligt
15.300 €
03 Antrag einreichen & bewilligen lassen
Steht die Basis, reichst du den Antrag ein — mit vollständigen, plausiblen Unterlagen für die besten Chancen.
Gründungsvision begleitet dich persönlich
Unterschrift Stefan Bleeser
Stefan Bleeser
Gründer & Inhaber
Über uns

An deiner Seite — vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung

Gründungsvision ist ein spezialisiertes Beratungsteam für Existenzgründung und Fördermittel. Wir kommen aus Beratung, Förderwesen und Unternehmenspraxis — und wissen, wie zwischen Geschäftsidee und bewilligtem Antrag oft ein zäher Behördenprozess steht. Genau den nehmen wir dir ab.

Unser Anspruch: Klartext statt Behördendeutsch, Begleitung auf Augenhöhe und ein Antrag, der bei der Arbeitsagentur überzeugt. Wir verkaufen dir keine Standardlösung, sondern setzen uns mit deinem konkreten Vorhaben auseinander — ehrlich auch dann, wenn der Gründungszuschuss in deiner Situation nicht der richtige Weg ist.

Ehrliche Einschätzung — wir sagen dir früh, ob sich der Aufwand für dich lohnt.
Persönliche Begleitung — ein Team, das deinen Fall kennt, statt anonymer Hotline.
Spezialisierung statt Bauchladen — Fördermittel und Gründung sind unser Tagesgeschäft.
Stimmen unserer Gründer

Was Gründer über die Zusammenarbeit sagen

Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit
Bereit für den nächsten Schritt?

Egal ob du schon einen Gutschein hast oder das Thema Selbstständigkeit noch gar nicht angesprochen hast — wir kümmern uns um den Rest.

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Lade ihn hier bequem hoch — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Antworten rund um den Gründungszuschuss

Habe ich überhaupt Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Grundvoraussetzung ist, dass du zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Außerdem muss die Tätigkeit hauptberuflich sein und dein Vorhaben tragfähig. Ob das in deinem Fall zutrifft, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch konkret — inklusive Sonderfällen wie Sperrzeiten.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 € monatlich folgen, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die genaue Höhe hängt von deinem ALG-I-Anspruch ab — unser Förderrechner zeigt dir eine erste Schätzung.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht mit deinem späteren Umsatz oder Gewinn verrechnet. Was du erwirtschaftest, bleibt vollständig bei dir.

Was kostet mich eure Begleitung?

Das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Die eigentliche Vorbereitung — Businessplan, Finanzplanung, fachkundige Stellungnahme — läuft in der Regel über einen AVGS-Gutschein und ist damit zu 100 % förderfähig. Für dich entstehen so keine Eigenkosten. Ob ein AVGS für dich infrage kommt, klären wir gemeinsam.

Stellt ihr die fachkundige Stellungnahme selbst aus?

Ja. Für den Antrag verlangt die Arbeitsagentur eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Wir prüfen deinen Businessplan und stellen diese Stellungnahme selbst aus — du brauchst dafür keinen zusätzlichen Dienstleister und bekommst alles aus einer Hand.

Kann ich den Zuschuss bekommen, wenn ich aktuell noch angestellt bin?

Direkt aus der Anstellung heraus gibt es den Gründungszuschuss nicht — er setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus. Entscheidend ist deshalb die richtige zeitliche Reihenfolge. Wer noch angestellt ist, sollte früh prüfen lassen, ob und wann ein ALG-I-Anspruch entsteht, statt erst nach der Kündigung zu planen. Genau das schauen wir uns mit dir an.