Mit Rückenwind in die Selbstständigkeit — wir begleiten dich von der ersten Idee bis zur Bewilligung. Beratung und Businessplan 100 % kostenfrei.
Wer online nach „Gründungszuschuss Agentur für Arbeit" sucht, stößt häufig auf widersprüchliche Informationen. Der Gründungszuschuss — oft auch Gründerzuschuss genannt — ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit gehen wollen. Er dient nicht als einmaliges Kapital, sondern sichert deinen Lebensunterhalt in der frühen Gründungsphase.
Der große Vorteil: In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang eine Förderung in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. So kannst du dich auf Aufbau, Kundengewinnung, Positionierung und erste Umsätze konzentrieren, ohne sofort vollständig vom Erfolg deiner Selbstständigkeit abhängig zu sein.
Auch wenn du aktuell noch angestellt bist, aber planst, dich vollständig selbstständig zu machen, ist das Thema relevant: Dann sollte früh geprüft werden, ob und wann ein Anspruch auf ALG I entsteht — und wie der Weg über die Arbeitsagentur sinnvoll vorbereitet wird.
Mit dem Start in die Selbstständigkeit ändern sich auch deine Sozialversicherungen. Genau deshalb enthält der Gründungszuschuss die 300-€-Pauschale zur sozialen Absicherung — sie hilft, laufende Beiträge besser zu tragen. Kläre diese Punkte früh, damit deine Finanzplanung nicht nur auf Umsatz, sondern auch auf reale Privatkosten abgestimmt ist.
Die Höhe richtet sich nach deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bewege den Regler und sieh, welche Förderung in deiner Situation möglich ist.
Die Voraussetzungen sind klar — in der Praxis aber oft detailabhängig. Viele sprechen vom „Anspruch auf Gründungszuschuss", rechtlich besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch: Die Agentur entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls. Genau deshalb kommt es auf die Qualität der Unterlagen und die Plausibilität deines Vorhabens an.
Für die Tragfähigkeitsprüfung kommen fachkundige Stellen infrage, die vor allem deinen Businessplan prüfen — häufig Handelskammern, Steuerberater, Banken oder spezialisierte Beratungsstellen. Auch wir stellen die fachkundige Stellungnahme aus und bereiten deine Unterlagen so vor, dass die spätere Prüfung leichter fällt.
Die zweite Phase wird nur weitergezahlt, wenn die selbstständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird und die Voraussetzungen vorliegen. Wer plant, sollte deshalb nur die erste Phase sicher einrechnen — und die Verlängerung nicht fest einkalkulieren.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch. Genau deshalb entscheidet die Qualität der Vorbereitung. Wir sind auf diese eine Förderung spezialisiert und begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung.
Gründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching werden oft verwechselt. Das AVGS-Coaching ist keine Geldleistung für den Lebensunterhalt, sondern eine geförderte Unterstützung bei der Vorbereitung — sinnvoll, wenn du noch einen Businessplan brauchst oder deine Positionierung ausarbeiten musst. In der Praxis greifen beide Instrumente perfekt ineinander: Über das AVGS-Coaching klärst du kostenfrei, ob dein Vorhaben tragfähig ist, und erfährst, was die Arbeitsagentur sehen möchte.
Der Antrag sollte nicht zwischen Tür und Angel vorbereitet werden. Saubere Vorbereitung ist keine Formalität — sie entscheidet über Bearbeitung und Bewilligung.
Gründungsvision ist ein spezialisiertes Beratungsteam für Existenzgründung und Fördermittel. Wir kommen aus Beratung, Förderwesen und Unternehmenspraxis — und wissen, wie zwischen Geschäftsidee und bewilligtem Antrag oft ein zäher Behördenprozess steht. Genau den nehmen wir dir ab.
Unser Anspruch: Klartext statt Behördendeutsch, Begleitung auf Augenhöhe und ein Antrag, der bei der Arbeitsagentur überzeugt. Wir verkaufen dir keine Standardlösung, sondern setzen uns mit deinem konkreten Vorhaben auseinander — ehrlich auch dann, wenn der Gründungszuschuss in deiner Situation nicht der richtige Weg ist.
Grundvoraussetzung ist, dass du zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Außerdem muss die Tätigkeit hauptberuflich sein und dein Vorhaben tragfähig. Ob das in deinem Fall zutrifft, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch konkret — inklusive Sonderfällen wie Sperrzeiten.
In der ersten Phase erhältst du sechs Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter — plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 € monatlich folgen, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die genaue Höhe hängt von deinem ALG-I-Anspruch ab — unser Förderrechner zeigt dir eine erste Schätzung.
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht mit deinem späteren Umsatz oder Gewinn verrechnet. Was du erwirtschaftest, bleibt vollständig bei dir.
Das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Die eigentliche Vorbereitung — Businessplan, Finanzplanung, fachkundige Stellungnahme — läuft in der Regel über einen AVGS-Gutschein und ist damit zu 100 % förderfähig. Für dich entstehen so keine Eigenkosten. Ob ein AVGS für dich infrage kommt, klären wir gemeinsam.
Ja. Für den Antrag verlangt die Arbeitsagentur eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Wir prüfen deinen Businessplan und stellen diese Stellungnahme selbst aus — du brauchst dafür keinen zusätzlichen Dienstleister und bekommst alles aus einer Hand.
Direkt aus der Anstellung heraus gibt es den Gründungszuschuss nicht — er setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus. Entscheidend ist deshalb die richtige zeitliche Reihenfolge. Wer noch angestellt ist, sollte früh prüfen lassen, ob und wann ein ALG-I-Anspruch entsteht, statt erst nach der Kündigung zu planen. Genau das schauen wir uns mit dir an.