Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die es Arbeitslosen ermöglicht, sich selbstständig zu machen. Ziel des Gründungszuschusses ist es, die Arbeitslosigkeit zu beenden und eine nachhaltige Existenzgründung zu fördern. Die Gewährung des Gründungszuschusses erfolgt in mehreren Schritten:
In der ersten Phase erhalten Gründer für sechs Monate einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) zuzüglich einer Pauschale zur sozialen Absicherung.
Nach Ablauf dieser sechs Monate kann der Zuschuss bei erfolgreicher Geschäftstätigkeit um weitere neun Monate verlängert werden.
Vorteile des Gründungszuschusses bei der Existenzgründung?
Der Gründungszuschuss bietet Gründern verschiedene Vorteile. Insbesondere hilft er bei:
- der finanziellen Starthilfe, um die ersten Monate der Selbstständigkeit zu überbrücken
- der Konzentration auf den Aufbau des Unternehmens, ohne sich primär um die Deckung der Lebenshaltungskosten sorgen zu müssen.
Darüber hinaus ermöglicht der Gründungszuschuss den Zugang zu einem AVGS-Gründercoaching, das wertvolle Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens bietet.
Was ist der AVGS?
Der AVGS, oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ist ein Instrument der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, das es Arbeitslosen ermöglicht, kostenfrei an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Er dient dazu, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Arbeitslosigkeit zu beenden. Im Kontext der Selbstständigkeit und Existenzgründung kann der AVGS für ein Gründercoaching eingesetzt werden. Dieser AVGS-Gutschein ermöglicht es Gründern aus der Arbeitslosigkeit, professionelle Unterstützung bei der Erstellung ihres Businessplans und der Vorbereitung auf die Selbstständigkeit zu erhalten. Es ist wichtig zu erfahren, dass der AVGS kein Rechtsanspruch ist, sondern im Ermessen der Agentur für Arbeit liegt. Um den AVGS zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß SGB III erfüllt sein.
Erhalt von Arbeitslosengeld und
Gründungszuschuss
Wie beeinflusst Arbeitslosigkeit die
Gründung?
Arbeitslosigkeit kann zur Chance werden: Du kannst Dich neu orientieren und Deine
Idee verwirklichen, brauchst aber eine solide finanzielle Basis. Der
Gründungszuschuss federt die Startphase ab und gibt Sicherheit. Ein
AVGS-Gründercoaching hilft, Businessplan und Strategie professionell aufzusetzen,
damit die Agentur für Arbeit Deinen Antrag bewilligt.
Zusammenhang zwischen ALG und
Gründungszuschuss
Die Höhe des Gründungszuschusses orientiert sich an Deinem ALG-I-Anspruch plus
Sozialpauschale. Voraussetzung: Du hast noch ALG-Restanspruch und beantragst den
AVGS. Nach sechs Monaten Basisförderung kannst Du weitere neun Monate sichern –
vorausgesetzt, Dein Business zeigt Fortschritte. Ein AVGS-Coaching stellt sicher,
dass Antrag und Unterlagen vollständig sind.
Tipps für Gründer aus der
Arbeitslosigkeit
Setze auf einen tragfähigen Businessplan, nutze kostenfreie AVGS-Coachings und
informiere Dich früh über Fördermöglichkeiten. Vernetze Dich mit anderen Gründern,
plane konservativ und halte Puffer bereit. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt
Dich bei der Coach-Suche – so kannst Du den Gründungszuschuss beantragen und Deine
Selbstständigkeit strukturiert aufbauen.